Ein Staatsanwalt gewährt mir antragsgemäß Einsicht in eine Ermittlungsakte. Als die Akte hier eingeht, lese ich auf dem staatsanwaltschaftlichen Begleitschreiben: “[…] mit der Bitte um Rückgabe innerhalb von 2 Tagen.”
Da sollte man doch meinen, dass der Staatsanwalt triftige Gründe dafür hat, dass er meiner Sekretärin, die die ca. 400 Seiten kopieren muss, einen derart großen Zeitdruck auferlegt.
Dass solche triftigen Gründe in Wahrheit jedoch fehlen, offenbart die handschriftliche Verfügung des Staatsanwaltes, die sich in der Akte befindet:
- Akteneinsicht an RA Finkeldei für 2 Tage
- Wiedervorlage in 2 Wochen: Akte zurück?